Anwaltsgebühren

Die anwaltliche Beratung und Vertretung ist mit Kosten verbunden. Grundsätzlich hat der Auftraggeber- also Mandant- die Kosten seines Anwaltes zu tragen. Die für die Höhe der Kosten maßgebenden rechtlichen Vorschriften sind zu komplex, um sie kurz zusammenzufassen.

Daher beschränke ich mich auf einige Hinweise:

Der erste Kontakt wird hergestellt im Rahmen einer sogenannten "Erstberatung".

Für diese Erstberatung gibt es eine Gebührenempfehlung des Gesetzgebers. §34 RVG sieht für eine mündliche Erstberatung eine Vergütung von bis zu 190€ zuzgl. MwSt. vor.

 

Üblicherweise nimmt die Erstberatung bei mir einen Umfang von 1 Stunde ein. Ich mache mich mit Ihrer tatsächlichen Lebenssituation vertraut, stelle den notwendigen Regelungsbedarf fest und skizziere Ihnen die sich hieraus ergebende rechtliche Situation und beantworte Ihre Fragen.

 

Sollten Sie von vornherein für sich einen längeren Beratungsbedarf anlässlich der Erstberatung sehen, bitten ich, diese bereits bei der Terminvereinbarung deutlich zu machen, damit die Zeit vorgemerkt werden kann - Obergrenze für die Erstberatung ist eine Zeitdauer von 2 Stunden.

 

Zum Abschluss der Erstberatung entscheide ich mit Ihnen gemeinsam, ob sich eine weitere außergerichtliche und/oder eine mögliche gerichtliche Tätigkeit anschließt. Für diese Tätigkeit biete ich den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung an.

 

Hierzu gibt es allerdings auch gesetzliche Vorgaben nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, die die Abrechnung nach Gegenstandswerten vorsehen.

 

Die Höhe der Gegenstandswerte ergibt sich zum Teil aus dem Gesetz (bei Unterhaltsverfahren bspw. der Jahresunterhaltsbetrag) oder aber der Rechtsprechung, ganz allgemein durch eine Einschätzung des Interesses des Auftraggebers an der Angelegenheit.

 

Nicht jeder ist in der Lage die Kosten eines Anwaltes und/oder eines Gerichtsverfahrens zu tragen.

 

Möglichkeiten der Fremdfinanzierung bestehen: